Wer darf
eigentlich wählen?
Das Kommunalwahlgesetz besagt in § 7 (Wahlrecht)
Wahlberechtigt ist ....
- jeder Deutsche oder EU-Bürger
- der das 16. Lebensjahr vollendet hat
- und mindestens seit 16 Tagen im Wahlgebiet seinen
Wohnsitz hat