Wer darf eigentlich wählen?

Das Kommunalwahlgesetz besagt in § 7 (Wahlrecht)

Wahlberechtigt ist ....

- jeder Deutsche oder EU-Bürger
- der das 16. Lebensjahr vollendet hat
- und mindestens seit 16 Tagen im Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat