Der Bürgermeister wird von der Bevölkerung, und nicht von den Parteien gewählt.

§ 25 des KWahlG beschreibt das Wahlgeheimnis

- Der Wähler hat eine Stimme
- Er gibt seine Stimme geheim ab

Wähler unterliegen keinem Zwang. Auch Wähler, die einer Partei angehören können einen parteilosen Kandidaten wählen.
Sogar Wähler, deren Partei einen eigenen Kandidaten aufgestellt hat, dürfen einen parteilosen Kandidaten wählen!