Der
Bürgermeister wird von der Bevölkerung, und nicht von den
Parteien gewählt.
§ 25 des KWahlG beschreibt das Wahlgeheimnis
- Der Wähler hat eine Stimme
- Er gibt seine Stimme geheim ab
Wähler unterliegen keinem Zwang. Auch Wähler, die einer
Partei angehören können einen parteilosen Kandidaten
wählen.
Sogar Wähler, deren Partei einen eigenen Kandidaten
aufgestellt hat, dürfen einen parteilosen Kandidaten
wählen!